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aus dem Zollern-Alb-Kurier vom 16. Mai 2002:

Flaute für die Täbinger Windkraft
Ortschaftsrat erteilt Bauvoranfrage für Windkraftanlagen klare Absage

Nicht anders war es nach dem bisherigen Tenor aller Beratungen zu erwarten: Der Täbinger Ortschaftsrat erteilte am Dienstagabend in öffentlicher Sitzung der Bauvoranfrage der Firma Natenco hinsichtlich der Erstellung dreier Windkraftanlagen im Bereich Danneckerhof ein einstimmiges Nein. Dies zugleich als Empfehlung für den Gemeinderat, der in seiner heutigen Sitzung zu dem viel diskutierten Bauvorhaben das letzte Wort haben wird.

Rosenfeld-Täbingen, 16.05.2002
"Wir haben es uns nicht leicht gemacht", erinnerte Ortsvorsteher Eberhardt Sautter eingangs der von mehreren Zuhörern verfolgten Beratung nochmals an alle vorangegangenen Diskussionen und Informationen zum fraglichen Thema. Auch dem Danneckerhof-Besitzer, der für das Projekt an den Bauherrn die erforderlichen Grundstücke verpachten würde, ließ er zu Wort kommen und lobte ausdrücklich dessen Offenheit bei allen bisherigen gemeinsamen Gesprächen.

Landwirt enttäuscht

Eugen Vötsch indes äußerte sich enttäuscht über die Reaktionen, die das Vorhaben Windkrafträder in der Gemeinde ausgelöst hätten. "Ich kann gar nicht glauben, was in den letzten Tagen hier alles gelaufen ist." Für ihn selbst schien sich mit diesem Projekt sein Traum von Windkraftenergie zu erfüllen, warb er um Verständnis - und auch dafür, dass ein Landwirt mit seinem wertlosen Ackerland etwas Geld verdienen möchte. Auf keinen Fall habe er mit dem Projekt einem Nachbarn schaden oder eine Funkantenne auf einem der Windräder zulassen wollen, versicherte er. Überzeugt sei er aber, dass "Windkraft seinen Weg macht" und "die Gelder nun in andere Regionen fließen werden".

Alle Ortschaftsräte bekräftigten dennoch erneut ihre bisher schon geäußerten Standpunkte (wir berichteten): Ja zu regenerativen Energien, doch nein zu Windkrafträdern in Täbingen, die aufgrund der dort vorherrschenden Windverhältnisse keinen volkswirtschaftlichen Nutzen, aber Schaden in und an der Natur erwarten lassen.

Wörtlich heißt es in der Begründung des ablehnenden Beschlussvorschlages u. a.: "Nach gründlicher Prüfung und Beratung wurde festgestellt, dass die empfohlenen durchschnittlichen Mindestwindgeschwindigkeiten in unserer Region laut Windatlas nicht erreicht werden. Es ist nicht gerechtfertigt, für die im Verhältnis zum Gesamtenergiebedarf äußerst geringen Beiträge einer Windenergieanlage auf dem Kleinen Heuberg eine solche Landschaftsveränderung hin zu nehmen. Die vorgesehenen Standorte liegen in exponierter Lage auf einer Hochfläche, die weithin einsehbar ist. WEA sind hier in der reizvollen Umgebung grob unangemessen, beeinträchtigen die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert und verunstalten das Landschaftsbild. Die von uns für notwendig erachteten Mindestabstände zu den beiden öffentlichen Verbindungsstraßen K 7129 und K 7130, zu Wander- und Fahrwegen sind nicht gegeben. Die Belange von Verkehrssicherheit und -sicherungspflicht (im Zusammenhang mit Eisabwurf, Brandschutz, Schallschutz ect.) sind nicht erfüllt. Die Entfernung zu mehreren bewohnten Einzelgehöften ist als viel zu gering zu erachten."

Der Ortschaftsrat beruft sich für seine Begründung auf Angaben im Betriebs- und Wartungshandbuch für Windenergieanlagen, auf Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz, auf das neue Naturschutzgesetz und auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht in Münster vom 30. November 2001.

Heute Abend wird der Rosenfelder Gemeinderat sich mit dem brisanten Thema in seiner Sitzung auseinandersetzen.

von Hannelore Kaiser