Evang. Kirchengemeinde Täbingen, Dautmergen und Zimmern u. d. Burg
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Kirchenwahl 2007
Der Kirche eine Stimme geben.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Am 11. November 2007 finden die Wahlen zur Landessynode
und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeinde wird gebeten,
Wahlvorschläge einzureichen.
Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
Der Text liegt im Gemeindehaus auf!
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tag der Wahl des 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis Freitag, 5. Oktober 2007, 20.00 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Kirchengemeinde Täbingen, Im Oberland 9, 72348 Rosenfeld-Täbingen, schriftlich eingereicht werden.
Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich. In unserer Gemeinde sind 7 Kirchengemeinderäte zu wählen.
Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 14 Bewerber unter Angabe von Name, Beruf und Wohnung in ziffernmäßig geordneter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens 10 zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Wohnung zu unterzeichnen.
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Tuttlingen/Balingen. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei der oder dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Herrn Dr. Albrecht Foth, Brendstraße 22, 78628 Rottweil, bis spätestens Freitag, 14. September 2007, einzureichen.
In unserem Wahlkreis sind 3 Laien und 2 Theologen zu wählen. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens 20 im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.
Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.
Wahllokal ist der Pfarrsaal. Gewählt werden kann von 10.45 Uhr ( nach dem Gottesdienst) bis 17.00 Uhr. Wählen können alle Gemeindeglieder ab 16 Jahren.

vom Mi 01.08.2007
Verfasser: Pfarrerin Rose Winkler
mehr Informationen unter: http://www.kirchenwahl.de